Archive for miriam

Besser als Banner: Werbung nach dem Like

 

Neues Adnetwork von Spreadly

Werbetreibende zerbrechen sich den Kopf darüber wie und wo sie wirkungsvoll werben können. Super-Banner, Skyscraper, Wallpaper und Video Ad buhlen um die Aufmerksamkeit der Internetnutzer. Diese aber lässt die bunte, blinkende Werbung zunehmend kalt.

„Wir wissen heute, dass Internetnutzer bannerblind geworden sind. Trotzdem werden Werbekunden für jede einzelne – und oft ungesehene – Einblendung zur Kasse gebeten“, kritisiert Marco Ripanti, der Gründer und Geschäftsführer von Spreadly. „Wir bieten unseren Werbekunden ein einmaliges und transparentes Werbeformat in unserem neuen Adnetwork. Gebucht und bezahlt wird genau nach Anzahl der Likes, die den Internetnutzern mit Werbung angezeigt wird“, erklärt Ripanti sein neues Konzept zur Online-Mediaplanung.

Die Werbung ist an einen Gutschein gekoppelt und erscheint nachdem ein Internetnutzer auf den Spreadly Like-Button klickt. Ein Moment in dem der Internetnutzer hinsieht, denn er klickt bewusst auf Like. Nimmt der Internetnutzer das Werbeangebot wahr und klickt erneut, empfiehlt er die Marke des Werbetreibenden in seinem Kontaktnetzwerk und enthält zum Dank einen Gutscheincode oder Downloadlink. Die Erfahrung der ersten Woche zeigt: jede zweite Person, die den Spreadly Like-Button klickt, klickt auch weiter um den angebotenen Gutschein im Gegenzug für ihre werbende Empfehlung zu erhalten.

Mit dem Klick auf den Like-Button von Spreadly publiziert ein Internetnutzer Inhalte aus Shops, Blogs oder von beliebigen Internetseiten gleichzeitig in Facebook, LinkedIn, Twitter und Google. Auch die empfohlenen Werbebotschaften erscheinen in diesen Netzwerken.

Wer den Button einbaut, bekommt ein Stück vom Werbekuchen ab, weil er die Werbeschaltung nach dem Like auf der eigenen Seite zulässt. Seitenbetreiber mit Spreadly Button gewinnen Reichweite in die vier Netzwerke Facebook, Twitter, Google und LinkedIn, erhalten genaue Auswertungen zur Nutzung ihrer Inhalte und verdienen dabei Geld.

Die Werbetreibenden zahlen genau für die Aufmerksamkeit, die sie erreichen. Bei der Buchung entscheiden sie sich für eine Kampagne mit einer bestimmten Anzahl von Likes. Die Werbeanzeigen erscheinen im rund 1000 Seiten zählenden Adnetwork von Spreadly. Werbebuchungen im Spreadly Adnetwork gibt es zum Start in kleinen Testportionen. Die Buchung von 10 Likes kostet 5 EUR.

Ab Herbst gibt es Kampagnen, bei denen eine bestimmte zu erreichende Anzahl von Kontakten gebucht werden kann.


  Beispiel für das normale Pop-up zum Liken. Hier kann ein Bild ausgewählt werden sowie die Zielnetzwerke in denen dieser Like erscheinen soll. Außerdem ist die Kommentierung des Inhalts direkt im Pop-up möglich.
  Beispiel für eine Werbung, die nach dem Like erscheint und zum Weiterklicken animieren soll.
   

Beispiel für einen Gutschein, den die Person zum Dank für die Empfehlung erhält.

 

 Nachtrag:
Vielen Dank an Webarchitekten Kai Thrun, der uns auf die falsche Reihenfolge (wurde geändert) der Bilder siehe oben hingewiesen hat.

Was kitzelt es Facebook wenn Schleswig Holstein den Stecker zieht?

Verbraucherministerin Ilse Aigner hat ihren Kampf gegen Facebook nicht gewonnen und ihr persönliches Profil bei Facebook gelöscht. Jetzt will der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, die bestrafen, die in seinem Bundesland mit Facebook verbandelt sind. Über den Facebook Like Button oder über eine Fanpage. Mit bis zu 50.000 Euro sollen die Übeltäter büßen. Was bewirkt diese Drohung vor dem Hintergrund, dass das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein) keine Untersagungsbefugnis hat?

Die Internetseite des Landes Schleswig Holstein hat sich jedenfalls bisher nicht von Facebook getrennt. Und auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat beim Tag der Offenen Tür der Bundesregierung in Berlin am Wochenende Facebook nicht zum großen Thema seines Informationsstandes gemacht. Wie werden Unternehmen in Schleswig Holstein reagieren? Sie könnten, wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk am Beispiel swr3.de (im Bild oben) es vormacht, die Facebook Gefällt-mir-Schaltfläche als Bild einbauen und per Mouse Over darauf hinweisen, dass beim nächsten Klick eine Verbindung zu Facebook hergestellt wird. Wer klickt, weiß also, dass er sich auf Facebook einlässt. Der unwissende Bürger, der selbst nicht entscheidungsfähig ist und deshalb geschützt werden soll, wird hier unterstellt. Es gibt aber auch Bürgerinnen und Bürger die gerade über den Kanal Facebook kommunizieren möchten. Wer ihnen tatsächlich diese Entscheidungsmacht nehmen will, erstickt Engagement im Keim. Denn gerade Facebook ermuntert die Deutschen zum Mitmachen wie kein anderes Medium. Hier findet aller Politikverdrossenheit zum Trotz ein reger Austausch statt. Auch Werbung findet statt. Und diese Werbung ist wegen des Datentrackings von Facebook auf die Individuen angepasst, damit sie nicht nervt. Die Entlarvung der Vorliebe für rote Schuhe ist also der Preis für den unzensierten, grenzenlosen, kostenlosen Austausch zu allen Themen dieser Welt.

Die Kritiker sagen, grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ergo sind IP-Adressen personenbezogene Daten, da sie indirekt mit Personen in Verbindung gebracht werden können. Der Client der Schaltfläche von Facebook –nicht der Seitenbetreiber– kommuniziert mit Facebook und übermittelt diese Daten, die dann 90 Tage bei Facebook in den USA gespeichert werden. Grund genug den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eines Bundeslandes den Zugang zu Facebook komplett zu verwehren? Das kann ja nur ein Witz sein!

Die aktuelle Kritik an Facebooks Umgang mit den Daten ist in Deutschland nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass die Bedeutung von Facebook dadurch nicht gemindert wird. Nutzer sagen, sie wollen sich nicht bevormunden lassen und selbst entscheiden wo sie wann welche Schaltfläche klicken. Seitenbetreiber haben die Wahl und könnten Alternativen zur Facebook Schaltfläche einsetzten, beispielsweise solche, die von deutschen Unternehmen stammen und mit deutschen Datenschutzrichtlinien konform gehen. Kein Unternehmer kann heute guten Gewissens auf die Anbindung an Social Media Kanäle verzichten, wenn er an einer optimalen Reichweite interessiert ist.

Wie sollte also die Meldung von Weichert gewertet werden? Als wettern im Sommerloch. Will Weichert auf dem Rücken des Bloggers David den Kampf gegen Goliath Facebook austragen? Wie will Weichert überhaupt den Überblick behalten und will er wirklich eine neue Abmahnwelle anstoßen? Immerhin hat er es geschafft, dass Facebook auf seine Meldung geantwortet hat. Schade, dass Weichert keine Empfehlung ausspricht. Er könnte zum Beispiel unseren Dienst Spreadly empfehlen. Spreadly publiziert auch in Facebook aber ohne dass Daten an Facebook gehen und in den USA verwertet werden können.

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