Verbraucherministerin Ilse Aigner hat ihren Kampf gegen Facebook nicht gewonnen und ihr persönliches Profil bei Facebook gelöscht. Jetzt will der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, die bestrafen, die in seinem Bundesland mit Facebook verbandelt sind. Über den Facebook Like Button oder über eine Fanpage. Mit bis zu 50.000 Euro sollen die Übeltäter büßen. Was bewirkt diese Drohung vor dem Hintergrund, dass das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein) keine Untersagungsbefugnis hat?
Die Internetseite des Landes Schleswig Holstein hat sich jedenfalls bisher nicht von Facebook getrennt. Und auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat beim Tag der Offenen Tür der Bundesregierung in Berlin am Wochenende Facebook nicht zum großen Thema seines Informationsstandes gemacht. Wie werden Unternehmen in Schleswig Holstein reagieren? Sie könnten, wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk am Beispiel swr3.de (im Bild oben) es vormacht, die Facebook Gefällt-mir-Schaltfläche als Bild einbauen und per Mouse Over darauf hinweisen, dass beim nächsten Klick eine Verbindung zu Facebook hergestellt wird. Wer klickt, weiß also, dass er sich auf Facebook einlässt. Der unwissende Bürger, der selbst nicht entscheidungsfähig ist und deshalb geschützt werden soll, wird hier unterstellt. Es gibt aber auch Bürgerinnen und Bürger die gerade über den Kanal Facebook kommunizieren möchten. Wer ihnen tatsächlich diese Entscheidungsmacht nehmen will, erstickt Engagement im Keim. Denn gerade Facebook ermuntert die Deutschen zum Mitmachen wie kein anderes Medium. Hier findet aller Politikverdrossenheit zum Trotz ein reger Austausch statt. Auch Werbung findet statt. Und diese Werbung ist wegen des Datentrackings von Facebook auf die Individuen angepasst, damit sie nicht nervt. Die Entlarvung der Vorliebe für rote Schuhe ist also der Preis für den unzensierten, grenzenlosen, kostenlosen Austausch zu allen Themen dieser Welt.
Die Kritiker sagen, grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ergo sind IP-Adressen personenbezogene Daten, da sie indirekt mit Personen in Verbindung gebracht werden können. Der Client der Schaltfläche von Facebook –nicht der Seitenbetreiber– kommuniziert mit Facebook und übermittelt diese Daten, die dann 90 Tage bei Facebook in den USA gespeichert werden. Grund genug den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eines Bundeslandes den Zugang zu Facebook komplett zu verwehren? Das kann ja nur ein Witz sein!
Die aktuelle Kritik an Facebooks Umgang mit den Daten ist in Deutschland nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass die Bedeutung von Facebook dadurch nicht gemindert wird. Nutzer sagen, sie wollen sich nicht bevormunden lassen und selbst entscheiden wo sie wann welche Schaltfläche klicken. Seitenbetreiber haben die Wahl und könnten Alternativen zur Facebook Schaltfläche einsetzten, beispielsweise solche, die von deutschen Unternehmen stammen und mit deutschen Datenschutzrichtlinien konform gehen. Kein Unternehmer kann heute guten Gewissens auf die Anbindung an Social Media Kanäle verzichten, wenn er an einer optimalen Reichweite interessiert ist.
Wie sollte also die Meldung von Weichert gewertet werden? Als wettern im Sommerloch. Will Weichert auf dem Rücken des Bloggers David den Kampf gegen Goliath Facebook austragen? Wie will Weichert überhaupt den Überblick behalten und will er wirklich eine neue Abmahnwelle anstoßen? Immerhin hat er es geschafft, dass Facebook auf seine Meldung geantwortet hat. Schade, dass Weichert keine Empfehlung ausspricht. Er könnte zum Beispiel unseren Dienst Spreadly empfehlen. Spreadly publiziert auch in Facebook aber ohne dass Daten an Facebook gehen und in den USA verwertet werden können.